Also manchmal Frag ich mich wirklich ob manche hier nur wegen der PUNKTE antworten!!!! LEUTE bei solchen Fragen zum Thema Kindersicherheit.........................dann lieber nicht Anworten.....DANKE
Kinder unter 12 Jahren oder 150 cm Körpergröße müssen immer einen Kindersitz oder ein geeignetes, für Kinder zugelassenes, Rückhaltesystem benutzen. Hierbei ist es unerheblich, ob das Kind auf dem Rücksitz oder dem Beifahrersitz befördert wird. Genauere Angaben enthält die Bedienungsanleitung des Kindersitzes und die Anleitung des Fahrzeugs.
Bei aktiviertem Beifahrerairbag (in machen Fahrzeugen kann der Beifahrerfrontairbag vom Fahrer per Schlüsselschalter deaktiviert werden; in anderen Fahrzeugen ist die Abschaltung durch die Fachwerkstatt möglich) darf niemals ein Kindersitz entgegen der Fahrtrichtung montiert werden.
Babyschalen müssen somit zwangsläufig auf den Rücksitz.
Wer gegen diese Bestimmung verstößt handelt gemäß § 35a StVZO ordnungswidrig.
In Fahrtrichtung kann der Beifahrersitz benutzt werden; er muss jedoch in die hinterste Position gebracht werden. Der Kindersitz muss aufrecht sein (keine Liegeposition). Allerdings ist darauf zu achten, dass der obere Gurtverankerungspunkt nicht vor dem Kind liegt (gilt in erster Linie für Systeme der Gr. 2 und 3, bei denen das Kind mit dem Fahrzeuggurt gesichert wird
So nachzulesen beim ADAC und direkt bei der Polizei in der Broschüre *Kinder sicher im Strassenverkehr*
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UND DER AIRBAG KANN ANBLEIBEN WENN DAS KIND VORWÄRTS SITZT!!!!