Frage:
wer erhält unterhalt und kindergeld?
2006-08-23 11:12:33 UTC
kind lebt bei stiefvater,leiblicher vater zahlt an mutter, diese verweigert aber zahlung von unterhalt und kindergeld an stiefvater
Sieben antworten:
Little Moonchild
2006-08-23 12:15:04 UTC
Kindergeld und Unterhalt bekommt nur der jenige bei dem das Kind lebt und gemeldet ist.So lautet das Gesetz!Nach zu fragen beim Jugendamt,Kindergeldkasse,Arbeitsamt,Gericht und Anwalt
Appelpie
2006-08-26 14:50:35 UTC
wenn das alles offiziel geregelt ist (amtlich)das das Kind dort leben darf ,dann sollte der Vater die Mutter verklagen .Da das Kind bei ihm und nicht bei der Mutter lebt,sie kann nicht einfach das Geld kassieren und der Stiefvater muss alles alleine tragen.Was ist das für eine Mutter???

Da haben wir es wieder mal Frau die Kinder sich an schaffen nur wegen dem Geld.
Markus aus RE..........
2006-08-23 19:11:54 UTC
Vieleicht sollte ihr eure Famlilienverhältnisse erst mal regeln damit das kind auch weiß wo es hingehört. Aber bei vielen leuten die ein kleines gehirn haben gehts halt nur um Geld und nicht ums Kind überlegt mal
Sabine l
2006-08-23 18:59:32 UTC
Meine 13 jährige Tochter lebt auch nicht zu hause , ich bin verpflichtet das Kindergeld abzugeben, . Der Stiefvater sollte sich an die Kindergeld stelle (Arbeitsamt )wenden um weitere Auskunft zu bekommen, das Jugendamt kann das auch.
elfe_041
2006-08-23 18:31:57 UTC
Zunächst mal beim Jugendamt klären, ob der Stiefvater die Erziehungsberechtigung bekommen kann.Bzw die Vormundschaft für das Kind bekommen kann. Eventuell(je nach alter des Kindes) wird das Kind gefragt wo es leben möchte. Da ,wo das Kind lebt kommt der Unterhalt und das Kindergeld hin.Unterhalt ist eine materielle Unterstützung für den jenigen,der das Kind versorgt.Denn mit Kind hat man mehr Ausgaben.Das Kindergeld ist eine Staatliche Leistung zur Unterstützung der Eltern,die Kinder haben.Dabei wird die älfte vom Kindergeld vom Unterhalt abgezogen.Zum Beispiel:154Euro Kindergeld von der Kindergeldkasse AA gehen in den Haushalt,wo das Kind lebt.Unterhalt Beispiel 100Euro.Das sind 77 Euro(halbe Kindergeld)die abgezogen werden. Bleiben Unterhalt 23Euro.Alles Klar.Also, Gelder gehen dort hin,wo das Kind lebt.Berechnungen werden nach Einkommen gemacht,doch dazu braucht man das Jugendamt oder Anwalt. Nur über einen Titel kann man Klagen.Zahlen müssen beide Elternteile ,sofern sie über den Selbsterhalt an Einkommen/Vermögen haben.Doch nur Ämter bekommen alles zu erfahren und können Unterlagen anfordern.Ohne Amtliche Hilfe kaum eine Chance an Gelder zu kommen.
Michael K.
2006-08-23 18:21:09 UTC
Anrecht auf das Kindergeld hat der Elternteil, der das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, wo also im Normalfall das Kind wohnt!

Der Stiefvater hat keine Rechte, offenbar macht der das freiwillig! Wenn das Kind alt genug ist (etwa 14-16) kann es selbst auf Antrag beides bekommen, aber das entscheidet ein Richter...

Das gleiche giilt für Kindergeld und Unterhalt, wobei beides irgendwann einmal von einem Richter entschieden wurde (mweistens jedenfalls)

...hört sich ziemlich verworren an...
tradorus
2006-08-23 18:18:32 UTC
Bezugsberechtigt für Kindergeld ist der Elternteil, in dessen Haushalt das Kind angemeldet ist.

Kindergeld gibt es

- für minderjährige Kinder,

- für arbeitslose Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres ,

- für Kinder die in der Berufsausbildung sind bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres,

- für Kinder jeden Alters, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung arbeitsunfähig sind.

Zur Zeit (Stand 1.2002)

für das erste bis dritte Kind: 154,- EURO,

für das vierte Kind und jedes weitere Kind: 179,- EURO monatlich.



Antragsvordrucke für Kindergeld werden bei der Familienkasse des zuständigen Arbeitsamtes eingereicht.





Kindergeld und Unterhaltsberechnung



Das Kindergeld wird dem Unterhaltsverpflichteten zur Hälfte angerechnet, d.h. die Hälfte des Kindergeldes wird vom zu zahlenden Kindesunterhalt abgezogen, wenn er/sie Unterhalt mindestens in Höhe des Regelbetrages zahlt.



Zunächst ist ohne Berücksichtigung des Kindergeldes der Barunterhaltsanteil jedes

Elternteils auszurechnen. Derjenige Elternteil, dem das Kindergeld nicht ausgezahlt wird,

kann von seiner Summe den Betrag von 77,- EURO abziehen. Der Elternteil, der das Kindergeld erhält, muss zu seiner Unterhaltsschuld 77,- EURO dazu rechnen.





Die Änderung des § 1612 b Abs. 5 BGB vom 1.1.2001



Danach soll Kindergeld nicht auf den Kindesunterhalt angerechnet werden, wenn der Barunterhaltspflichtige nicht im Stande ist, Unterhalt in Höhe von 135 % desRegelbetrages zu zahlen. 135 % des Regelbetrages West entsprechen der 6. Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle. 135 % des Regelbetrages Ost liegen geringfügig über der Einkommensgruppe 4 der Berliner Tabelle.



In der 1. - 6. Einkommensgruppe ergibt sich für die erste Altersstufe immer derselbe

Zahlbetrag von 177 EURO. Unterschiedlich ist nur der Betrag des anzurechnenden Kindergeldes!


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
Loading...