1.) Arbeitsamt bzw. örtliches Sozialamt, Antrag auf HartzIV Leistungen für dich und das Kind/die Kinder stellen falls du nicht arbeitest. Miete wird normal zumindest zum Teil übernommen - aber auch wenn du arbeitest kann es sein das dir noch ein Zuschuss zusteht - genaueres kann dir aber nur ein Sachbearbeiter sagen
2.) Jugendamt, falls du noch keinen Unterhalt bekommst, Antrag auf Unterhaltsvorschuss (Kinder) stellen. Falls du Unterhalt bekommst, der pro Kind 126,- Euro unterschreitet ebenfalls
3.) Kindergeld müsstest du ja bereits bekommmen. Falls dein Ex das Kindergeld bekommt, sofort zur Kindergeldkasse und umstellen lassen, weil dir die Leistung wie auch der Unterhaltsvorschuss bei Hartz IV angerechnet wird.
4.) Falls der Erzeuger noch nicht für die Kinder zahlt kann es sein, das das Klageverfahren dazu für dich kostenfrei ist. Dies erfährst du bei der Rechtsberatungsstelle des Amtsgerichtes.
Leider kann ich deinen Angaben zuwenig über deine Gesamtsituation entnehmen und dir eine genauere Auskunft geben zu können! Aber wenn du magst kannst du mich gerne anschreiben!