Frage:
Alleinerziehend - welche finanziellen Unterstützungen gibt es ?
rosaliebenita
2006-07-17 02:39:04 UTC
An welche Ämter /Vereine oder Institutionen muß ich mich wenden ? Gibt es Wohngeld oder andere Unterstützungen ?
Vier antworten:
Bettina B
2006-07-17 02:48:13 UTC
bin auch alleinerziehend. Als Erstes solltest Du zum Jugendamt gehen. Nimm all deine Unterlagen mit, welche nachweisen, wie es mit deinem Einkommen aussieht (hier gilt auch die Unterhaltszahlung des Vaters bzw. evtl. Unterhaltszahlungen des Ex-Partners)

Die vom Jugendamt müssten dir am genauesten Auskunft geben können, was dir alles an finanzieller Unterstützung seitens des Staates zusteht. Es kann auch passieren, dass der Staat an deine Eltern geht, also erst mal gründlich überlegen!

Auf jeden Fall kann das Jugendamt dir eine Tagesmutter zur Verfügung stellen, sollte dein Einkommen so gering sein und du trotzdem (oder deswegen) arbeiten möchtest. (Bei mir war es so, dass ich trotz Kindergarten zusätzlich eine Tagesmutter vom Jugendamt bezahlt bekommen hatte für 2 Stunden / Tag, da ich vollzeit beschäftigt war)

Hoffe, diese Info hilft dir weiter. Ansonsten gibt es bestimmt unter dem Stichwort "Alleinerziehend" mehrere Foren im Internet, wo man dir weiterhelfen kann, viel Glück!
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2006-07-17 15:33:55 UTC
wenn der vater keinen unterhalt bezahlt, musst du dich an das jugendamt wenden, von dort bekommst du unterhaltsvorschuss.

wenn du nicht erwerbstätig bist, bekommst du vielleicht noch mehrbedarf und wenn dein einkommen nicht ausreicht kannst du wohngeld beantragen. die zuständigen stellen können dir mehr dazu sagen
me22042004
2006-07-17 02:53:29 UTC
1.) Arbeitsamt bzw. örtliches Sozialamt, Antrag auf HartzIV Leistungen für dich und das Kind/die Kinder stellen falls du nicht arbeitest. Miete wird normal zumindest zum Teil übernommen - aber auch wenn du arbeitest kann es sein das dir noch ein Zuschuss zusteht - genaueres kann dir aber nur ein Sachbearbeiter sagen



2.) Jugendamt, falls du noch keinen Unterhalt bekommst, Antrag auf Unterhaltsvorschuss (Kinder) stellen. Falls du Unterhalt bekommst, der pro Kind 126,- Euro unterschreitet ebenfalls



3.) Kindergeld müsstest du ja bereits bekommmen. Falls dein Ex das Kindergeld bekommt, sofort zur Kindergeldkasse und umstellen lassen, weil dir die Leistung wie auch der Unterhaltsvorschuss bei Hartz IV angerechnet wird.



4.) Falls der Erzeuger noch nicht für die Kinder zahlt kann es sein, das das Klageverfahren dazu für dich kostenfrei ist. Dies erfährst du bei der Rechtsberatungsstelle des Amtsgerichtes.



Leider kann ich deinen Angaben zuwenig über deine Gesamtsituation entnehmen und dir eine genauere Auskunft geben zu können! Aber wenn du magst kannst du mich gerne anschreiben!
Stroem
2006-07-17 02:44:40 UTC
Evtl. Jugendamt (Kindsunterhalt falls der Vater nicht zahlt)

Sozialamt oder Wohnungsamt

Versorgungsamt (Erziehungsgeld bei Neugeborenen)

Arbeitsamt (Kindergeldkasse)



Ich würde auch mal bei der städtischen Gleichstellungsbeauftragten nachfragen. Vielleicht gibt es dort eine Broschüre in der alle regionalen Adressen aufgeführt sind.


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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